Die Stromgewinnung geschieht über Solarzellen aus Silizium (= hochreiner Quarzsand), die als Solarmodule auf
dem Dach oder an der Fassade das Sonnenlicht einfangen. Die Solarmodule erzeugen Gleichspannung und sind
miteinander in Reihe geschaltet. Jeder Modulstrang (= String) wird an einen Wechselrichter angeschlossen, der
die Gleichspannung („direct current“ = DC) in die bei uns übliche 230-Volt-Wechselspannung („alternating
current“ = AC) umwandelt. Weitere Komponenten sind technisch nicht notwendig.
Nein. Zwar erzielen Sie mit einem Süddach mit 30 Grad Dachneigung die optimalen Erträge, jedoch sind
mittlerweile die Anlagenpreise so gesunken, dass zunehmend auch von Süden abweichende Dächer sinnvoll
genutzt werden können. So können Sie beispielsweise mit einer Ost-West-Belegung Ihres Daches schon früher
und gleichmäßiger über den Tag verteilt Strom erzeugen. Dabei müssen Sie nur unwesentlich mehr
Solarmodule installieren, um in Summe den gleichen Jahresertrag wie auf einem Süddach zu erzielen.
Das kommt darauf an. Grundsätzlich ist für jede Art von Dacheindeckung heutzutage eine passende und
einfach zu installierende Modul-Befestigungslösung erhältlich, bei der die Dachdichtigkeit gewährleistet ist. Die
Gleichstrom-Leitungen werden vom Dach nach unten geführt, optimalerweise in die Nähe des Zählerkastens, in
dessen Nähe der Wechselrichter bzw. Stromspeicher montiert wird.
Vorteilhaft sind bestehende Versorgungskanäle oder Leerrohre, die vom Dachgeschoß bereits bis in den Keller
führen. Alternativ können die Solarleitungen an der Fassade in den Keller geführt werden. Größere UmbauMaßnahmen können allerdings dann erforderlich werden, wenn Ihr Zählerschrank nicht mehr dem neuesten
Stand entspricht.
Die Montagedauer einer kleinen Hausanlage bis 10 kWp beträgt in der Regel nicht mehr als eine Woche.
Nein, normalerweise wird Ihr alter Stromzähler im Zählerschrank ausgebaut und durch einen so genannten
Zweirichtungszähler ersetzt – dieser misst dann Strombezug und Stromeinspeisung! Sie brauchen grundsätzlich
also keinen zusätzlichen Zählerplatz. Ausnahme sind größere Anlagen: Hier wird ein eigener Erzeugungszähler
notwendig, sobald innerhalb 12 Monaten mehr als 10 kWp PV-Leistung ans Netz genommen werden.
Der Zähler ist Eigentum des örtlichen Netzbetreibers. Manche Netzbetreiber erheben für den Zählertausch eine
Gebühr. Den Zählertausch beantragen wir im Rahmen der PV-Installation für Sie. Sie müssen sich um nichts
kümmern!
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) schreibt seit 2012 vor, dass PV-Anlagen mit einer Vorrichtung
ausgestattet sein müssen, durch die der Netzbetreiber Ihre Anlage im Bedarfsfall abregeln kann. Die Investition
für einen solchen „Funkrundsteuer-Empfänger“ beläuft sich je nach Netzbetreiber incl. Installation auf etwa
450 bis 1.000 Euro.
Ausgenommen davon sind kleine PV-Anlagen bis 30 kW – hier besteht ein Wahlrecht, alternativ die Leistung
am Einspeisepunkt auf 70 % der Anlagennennleistung zu begrenzen. Unsere Anlagen sind so optimiert, dass die
Verluste durch Abregelung möglichst gering sind: Die restlichen 30 % sind nicht verloren, sondern können für
Ihren Eigenverbrauch, die Erwärmung des Brauchwassers und das Laden des Speichers zur Mittagszeit genutzt
werden. Intelligente Speichersysteme laden außerdem je nach Wetterprognose erst zur Mittagszeit, sodass die
hier auftretende Ertragsspitze in den Speicher fließt
Wie schon beschrieben richtet sich die Einspeisevergütung nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage und der Anlagengröße. Ist eine Anlage aber einmal in Betrieb gegangen bleibt im weiteren
Anlagenbetrieb die Vergütung für den eingespeisten Strom immer unverändert – und zwar für 20 Jahre
zuzüglich dem Rumpfjahr der Inbetriebnahme. Das ist im§ 21 EEG gesetzlich geregelt und garantiert!
Grundsätzlich werden alle Vergütungen für eingespeisten Strom aus Erneuerbaren Energien in Deutschland von
der Bundesnetzagentur festgelegt und vierteljährlich veröffentlicht. Sie passt die Vergütungssätze dabei jeweils
an die Zubauzahlen der vergangenen 6 Monate an (aktuell liegt die monatliche Degression bei 1,4 %). Folgende
Sätze gelten bei Inbetriebnahme (IBN) einer PV-Anlage mit einer Leistung bis 10 kWp bei Inbetriebnahme im:
August 2021:   7,36 Cent je kWh
September 2021:   7,25 Cent je kWh
October 2021:   7,14 Cent je kWh
(Quelle: www.bundesnetzagentur.de – hier finden Sie die aktuellen Vergütungssätze und auch die für größere PV-Anlagen)
Der Gesetzgeber in Deutschland hat die örtlichen Verteilnetzbetreiber (VNB) zur Zahlung der
Einspeisevergütung verpflichtet. Daher werden alle PV-Anlagen beim Netzbetreiber angemeldet und erfasst.
Ein Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber kann die Rahmenbedingungen dazu regeln, ist für einen
Vergütungsanspruch jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, da die Zahlung der Vergütung bereits im EEG
(Erneuerbare Energien Gesetz) verpflichtend vorgeschrieben ist.
Ja! Anfangs wurden in Deutschland ausschließlich PV-Anlagen installiert, die den gesamten Strom ins Netz
einspeisten (Volleinspeisung). Seit 2012 sind die Anlagen jedoch so konzipiert, dass sie mit Solarstrom zunächst
den eigenen Strombedarf im Gebäude decken (Eigenverbrauch). Im zweiten Schritt können sie bei Einsatz eines
Stromspeichers überschüssige Energie für die Nacht in Batterien speichern. Erst der darüber hinaus nicht
benötigte und somit überschüssige Strom wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
Mit einer gut dimensionierten Anlage ohne Speicher können Sie meist nicht mehr als 30 % der Solarstrom-Erzeugung im Gebäude nutzen (=Eigenverbrauchsquote 30 %). Durch die Nutzung von Speichern (z. B. Batterie, Brauchwasser, Elektroauto) können Sie die Eigenverbrauchsquote deutlich erhöhen. Je nach Anlagen- und Speichergröße können Sie Ihren Strombezug um rund 80 % senken (= Autarkiequote 80%).
Wir empfehlen Ihnen den Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin, der je nach Anlagen- und Speichergröße
Ihre Autarkie- und Eigenverbrauchsquote errechnet:
https://pvspeicher.htw-berlin.de/unabhaengigkeitsrechner
Auch wenn sich die Amortisationszeit dadurch etwas verlängert: Eine Solarstromanlage in einem
Einfamilienhaus wird heute in 3 von 4 Fällen um einen Batteriespeicher ergänzt. Mit ihm können Sie
überschüssigen Strom für Ihren Nachtbedarf zwischenspeichern. Bei einer entsprechenden Dimensionierung
können Sie sich von April bis Oktober vom Strombezug komplett unabhängig machen – und sich auf das ganze
Jahr betrachtet zu rund 80 % selbst versorgen.
Was Speichersysteme verbindet ist, dass die eingebauten Akkus alle auf Gleichstrom-Basis funktionieren.
Jedoch gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, diese Akkus in eine PV-Anlage zu integrieren:
AC-gekoppelte Speichersysteme können örtlich flexibel und unabhängig von einer bestehenden PV-Anlage
angeschlossen werden, da sie den Wechselstrom aus dem Hausnetz an einer passenden Stelle entnehmen, in
Gleichstrom umwandeln und bei Bedarf wieder zurückwandeln in haushaltsüblichen Wechselstrom. Jedoch
führen die insgesamt 3 Umwandlungsvorgänge vom Dach bis zur Nutzung zu Wirkungsgraden im Round-Trip
von teilweise nur 75 %). AC-gekoppelte Speichersysteme kommen bei uns überwiegend bei der Nachrüstung
bestehender PV-Anlagen zum Einsatz.
DC-gekoppelte Speichersysteme entnehmen sofort und ohne Umwandlung den Gleichstrom der Solarmodule
und lagern ihn in die Akkus ein. Erst wenn der Strom im Haus benötigt wird, wird einmalig der Gleichstrom in
Wechselstrom umgewandelt (= 1 Umwandlungsvorgang bis zur Nutzung). Der höhere Wirkungsgrad führt dazu,
dass mehr Solarstrom genutzt und weniger durch Umwandlung verloren geht. Außerdem haben Sie meist eine
kompaktere Bauweise (Batterien, Laderegler u. Wechselrichter in einem Gerät), dadurch weniger Platzbedarf
als bei AC-gekoppelten Systemen. Wir empfehlen diese Variante bei Neuinstallationen von PV-Anlagen.
Historisch wurden Solarstrom-Anlagen zunächst mit Blei-Akkus ausgestattet. Jedoch hat diese Technologie
einige Nachteile, die dazu geführt haben, dass Blei-Akkus heutzutage kaum mehr bei PV-Anlagen zum Einsatz
kommen (2018: Marktanteil ca. 3 %): Lebensdauer nur rund 7 Jahre, Akkus gasen aus (Raumbelüftung!) und es
handelt sich um ein Schwermetall, dass Sie im Haus haben.
Wir empfehlen aufgrund von Qualität und Langlebigkeit Lithium-Ionen-Akkus mit Lebensdauern von 15 bis 20
Jahren. Dies ist die derzeit gängige Technologie im Bereich der Solarstrom-Speicherung. Die führenden
Hersteller garantieren nach 10 Jahren noch eine verfügbare Speicherkapazität von mindestens 80 %.
Alle unserer PV-Anlagen statten wir grundsätzlich mit einem Anlagen-Monitoring aus: Damit wird die
ordnungsgemäße Funktion Ihrer Anlage überwacht und Leistungs- und Ertragswerte der Vergangenheit werden
festgehalten. Die Visualisierung erfolgt über ein Online-Portal bzw. eine App. Für die Installation ist
dementsprechend ein Internetanschluss notwendig (Netzwerk-Kabel). Im Falle einer Störung erhalten Sie
sofort eine Meldung per E-Mail oder SMS.
Grundsätzlich führt der Betrieb einer PV-Anlage nach dem EEG steuerrechtlich zu Einkünften aus
Gewerbebetrieb. Eine Gewerbeanmeldung bei der Kommune ist jedoch nicht notwendig. Der Vorteil eines
Gewerbes besteht darin, dass Sie sich die bezahlte Umsatzsteuer auf Kauf und Wartung vom Finanzamt
erstatten lassen können.
Bei kleinen Anlagen bis etwa 100 kW haben Sie jedoch auch das Wahlrecht, von der Umsatzsteuerpflicht
befreit zu werden. Wem der Verwaltungsaufwand zu viel ist kann durch eine einmalige Meldung an das
Finanzamt als PV-Anlagenbetreiber auch von ESt und USt befreit werden. Fragen Sie uns – wir helfen Ihnen
dabei das für Sie passende Modell umzusetzen
Um eine möglichst lange Lebensdauer der Akkus zu gewährleisten empfiehlt sich ein Einbauort mit passenden
Umgebungsbedingungen: kühl, aber frostfrei (der optimale Temperaturbereich liegt ganzjährig zwischen 5 und – 4 –
25 Grad Celsius). Ein Heizraum mit sehr hohen Temperaturen oder eine Garage mit Frost geht zu Lasten der
Lebensdauer des Speichers und führt dazu, dass die Akkus vorzeitig altern. Außerdem ist ein abgeschlossener
Raum vorteilhaft, da der Speicher/Wechselrichter eine gewisse Geräuschentwicklung aufweist (< 35 dB).
Nein, Sie können auch nach der Installation einer Photovoltaik-Anlage bei Ihrem bisherigen Stromversorger
bleiben. Es kann jedoch Sinn machen, diesen über die Inbetriebnahme einer PV-Anlage zu informieren und ggf.
die monatlichen Abschläge zu reduzieren.
Bei einem Zählertausch erhält er alle notwendigen Daten automatisch vom Netzbetreiber – Sie müssen nichts
unternehmen. Fragen Sie vor der Installation auch nach, ob Ihr Stromversorger spezielle Förderungen für die
Errichtung einer PV-Anlage mit Speicher anbietet!
Nach der Installation empfehlen wir Ihnen, Ihre Gebäudeversicherung über den Einbau der PV-Anlage zu
informieren. Je nach Versicherungsgesellschaft wird die PV-Anlage in den Versicherungsumfang mit
aufgenommen oder Sie erhalten alternativ ein Angebot über eine Elektronik-Versicherung für PV-Anlagen. Der
jährliche Beitrag sollte für Anlagen auf Einfamilienhäusern 100 Euro nicht übersteigen. Bestimmte Solarmodul-Hersteller bieten kostenfrei eine solche Anlagenversicherung 5 Jahre kostenfrei mit an.
Bei der Photovoltaik handelt es sich grundsätzlich um eine wartungsarme Technik. Wie beim Auto auch sind Sie
jedoch als Anlagenbetreiber für die Betriebssicherheit Ihrer Anlage verantwortlich. Passiert etwas, können Sie
sich dieser Haftung nicht entziehen. Daher ist eine regelmäßige Durchsicht der Anlage empfehlenswert. Die
Inspektion sichert außerdem die Erträge. Lesen Sie hierzu unsere „Wartungsempfehlung“, die wir Ihnen bei der
Übergabe der PV-Anlage überreichen.
Eine Reinigung der Solarmodule durch eine Fachfirme hingegen ist oft teurer als sie an Nutzen bringt.
Solarmodule haben ab 20 Grad Neigung einen Selbstreinigungseffekt. Bei flacher geneigten Modulen oder bei
viel Staub in der Luft und beginnender Moos- und Flechtenbildung an den Modulrahmen kann im Einzelfall eine
Reinigung (z. B. alle 5 Jahre) sinnvoll sein.